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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang

1. Die ESG-X GmbH (im Folgenden: ESG-X) bietet eine webbasierte ESG-Suite (im Folgenden: Software) für kleine und mittelständische Unternehmen über die Website „www.ESG-X.com" (im Folgenden: ESG-X) an, insbesondere zur Berichterstattung von ESG-Kennzahlen und -Prozessen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

2. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden: "Verträge"), die zwischen ESG-X und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder anderer entsprechender relevanter gesetzlicher Bestimmungen sind und über die Plattform „ESG-X" geschlossen werden.

3. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung auf Verträge, es sei denn, ESG-X stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und ESG-X

1. Das auf www.ESG-X.com bereitgestellte Angebot zur Nutzung der dort bezeichneten und beschriebenen webbasierten Software stellt kein verbindliches Angebot von ESG-X dar.

2. Die Nutzung der Software von ESG-X erfordert die Erstellung eines Kundenkontos (im Folgenden: Konto). Zur Erstellung eines Kontos müssen die erforderlichen Daten eingegeben und ein Passwort festgelegt werden.

3. Kunden können ein Testkonto unter info@ESG-X.com anfordern.

4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung der Software mit ESG-X abzuschließen. Der Kunde kann zwischen den angebotenen Software-Versionen ("B2B Direct", "Channel Partner") wählen.

5. Für den Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erstellt das Vertriebsteam von ESG-X auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in schriftlicher oder textlicher Form, das vom Kunden durch Bestätigung in Textform, schriftlich oder mündlich angenommen wird, spätestens jedoch durch die Zahlung der Rechnung.

3. Leistungen

1. ESG-X stellt dem Kunden über einen separaten Vertrag Zugang zur auf ESG-X angebotenen und vom Kunden ausgewählten Softwareversion als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Softwareversion, einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten, ergibt sich aus der Beschreibung auf der ESG-X-Website. Weitere Leistungen (z.B. Unterstützung bei der erstmaligen Erstellung eines Kontos, technische Einrichtung von Schnittstellen) sind nicht Gegenstand eines Vertrags über die (kostenpflichtige) Nutzung der Software. Solche zusätzlichen Leistungen können von ESG-X auf Grundlage eines separaten Angebots erbracht werden.

2. Zusätzliche Funktionalitäten, deren Nutzungsumfang nicht begrenzt ist, dürfen nur in einem angemessenen Umfang ("Fair Use") genutzt werden, insbesondere um die Funktionalität und Kosteneffektivität der Bereitstellung für alle Kunden zu gewährleisten. Im Zweifelsfall gilt eine unangemessene Nutzung als gegeben, wenn – abhängig von der maximalen Anzahl der durch eine Version verwaltbaren Mitarbeitenden – die monatliche Nutzung der zusätzlichen Funktionalität das Dreifache überschreitet. Als unangemessene Nutzung gilt auch die nicht zweckgebundene Nutzung, d.h. wenn die zusätzliche Funktionalität nicht im Zusammenhang mit der Funktionalität der Software genutzt wird. ESG-X behält sich das Recht vor, die Nutzung der zusätzlichen Funktionalität durch den Kunden bei Verstoß gegen das Fair-Use-Prinzip einzuschränken, nachdem ESG-X den Kunden darüber informiert hat. Falls für zusätzliche Funktionalitäten Kontingente vorgesehen sind, bleiben diese auch bei einem Wechsel der Softwareversion bestehen; ungenutzte Kontingente können nicht auf den nächsten Leistungszeitraum übertragen werden. Sollten Vor-Ort-Leistungen erforderlich sein, z.B. für Workshops, werden die dabei entstehenden Reisekosten separat an ESG-X berechnet.

3. Andere Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Funktionen von ESG-X, sowie Konfigurations- und Schulungsleistungen sind nicht Bestandteil der Supportleistungen. Auf Anfrage des Kunden kann der Anbieter hierzu eine gesonderte Vereinbarung anbieten.

4. Verfügbarkeit & Reaktionszeit im Störungsfall

1. ESG-X garantiert eine Verfügbarkeit der als SaaS bereitgestellten Software von 99% im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen der Server aufgrund anderer technischer Probleme, die außerhalb der Kontrolle von ESG-X liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht erreichbar ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (z.B. Updates der Software), die entweder außerhalb der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München, Deutschland) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen oder die im Voraus gemäß Abschnitt 4.2 angekündigt wurden.

2. ESG-X ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Software zu Wartungszwecken und aufgrund anderer technischer Erfordernisse zu unterbrechen. Soweit möglich, werden Wartungsarbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr durchgeführt. Führt eine Wartungsmaßnahme während der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten, wird ESG-X diese Wartungsarbeiten per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden im Voraus. Auf Wunsch des Kunden kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, wenn dies aus technischer und wirtschaftlicher Sicht von ESG-X vertretbar ist. ESG-X ist verpflichtet, seine Kunden unverzüglich über alle Sicherheitsvorfälle oder Hinweise auf mögliche Sicherheitsvorfälle zu informieren. Dies umfasst unter anderem unbefugten Zugriff auf Kundendaten, das Risiko von Datenschutzverletzungen und andere Sicherheitsvorfälle, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der von ESG-X erbrachten Dienstleistungen beeinträchtigen könnten. Die Benachrichtigung erfolgt in geeigneter Form, um den Kunden über erforderliche Maßnahmen und mögliche Auswirkungen zu informieren.

3. Systemverfügbarkeitsstörungen sind vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. ESG-X wird sich bemühen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Störungsbeseitigung von vier Stunden für Meldungen von Systemverfügbarkeitsstörungen, die zu einem vollständigen Ausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) eingehen, zu gewährleisten. Bei geringfügigen Störungen, die nicht zu einem vollständigen Ausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird ESG-X sich bemühen, spätestens einen Werktag nach Eingang der Störungsmeldung zu reagieren.

4. Der Support steht während der in den AGB festgelegten Geschäftszeiten zur Verfügung und wird per E-Mail, Telefon oder Videotelefonie bereitgestellt.

5. Bei außerhalb der Supportzeiten eingegangenen Störungsmeldungen beginnt die Störungsbeseitigung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen bei der Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu verantworten sind (z.B. aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspäteter Störungsmeldung), werden nicht auf die Störungsbeseitigungszeit angerechnet.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Die folgenden Mitwirkungspflichten sind Hauptpflichten des Kunden und nicht ausschließlich als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, ESG-X Mängel oder sonstige Abweichungen von den Qualitätsanforderungen der Software zu melden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, eine qualifizierte Kontaktperson und einen Stellvertreter zu benennen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder sofort herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Kontaktperson (einschließlich des Stellvertreters) unverzüglich mitzuteilen.

4. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte und Daten, die mit der Software verarbeitet werden. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von ESG-X nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und dabei keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird ESG-X unverzüglich, möglichst schriftlich, über Folgendes informieren: (i) Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) ein Risiko oder Verdacht auf ein Risiko für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, das im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) ein Risiko oder Verdacht auf ein Risiko für die von ESG-X erbrachte Leistung, z.B. aufgrund von Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriffen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, selbst für die technischen Voraussetzungen zu sorgen

5.1. Die Verbindung zum Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenz liegt in der Verantwortung des Kunden.

5.2. Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von ESG-X wird der Kunde den Browser Google Chrome in der jeweils aktuellen Version verwenden. Darüber hinaus muss in den Einstellungen des verwendeten Browsers die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Wenn diese technischen Anforderungen vom Kunden nicht erfüllt werden, kann die Nutzbarkeit der Dienste von ESG-X unter Umständen eingeschränkt sein. Für diese Einschränkungen ist ESG-X nicht verantwortlich.

5.3. Der Kunde ist verantwortlich für die Implementierung moderner IT-Sicherheitsmaßnahmen innerhalb seiner Organisation und für seine Mitarbeitenden. Diese beinhalten, aber sind nicht beschränkt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus-Software auf den Laptops, Computern oder anderen mobilen Endgeräten der Mitarbeitenden des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung sicherer Passwörter gemäß dem BSI IT-Grundschutz oder anderen gleichwertigen, anerkannten Sicherheitsstandards für das ESG-X-Konto sowie für die Laptops, Computer oder anderen mobilen Endgeräte der Mitarbeitenden oder die Nutzung geeigneter Mechanismen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung, automatische Sperrung bei Inaktivität, Firewall etc.

5.4. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Vertraulichkeit der den Nutzern zugewiesenen Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie der Zugangsdaten für Schnittstellen sicherzustellen, d.h. auch beispielsweise die organisatorische und, falls notwendig, technische Untersagung der Weitergabe von Passwörtern sowie das Verbot der Nutzung sogenannter „Shared Accounts". Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts" bezieht sich auf das ESG-X-Konto.

5.5. Der Kunde sorgt darüber hinaus für die Sicherheit der genutzten Internetverbindung, d.h. insbesondere die Nutzung unternehmenseigener anstelle öffentlicher virtueller privater Netzwerke (VPN) sowie die Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.

6. Der Kunde ist verantwortlich für die technische Einrichtung und Verwaltung des Kontos. Dies gilt unabhängig davon, ob ESG-X den Kunden bei der Einrichtung des Kontos in irgendeiner Form unterstützt. Dies umfasst insbesondere: (i) die funktionale Einrichtung des Kontos, insbesondere die Migration von Daten, die Konfiguration von Prozessen und Produkten; (ii) die funktionale Einrichtung von Integrationen im ESG-X-Konto und im Drittanbietersystem, z.B. die Festlegung, ob bestimmte Datenfelder übertragen werden sollen und wie kundenspezifische Werte aus Mehrfachauswahlfeldern zugeordnet werden; (iii) die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Integration mittels Testfällen (z.B. bezüglich der Textlänge von Freitextfeldern) vor der produktiven Nutzung; (iv) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden gemäß der Spezifikation für eingehende und ausgehende Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Aktivierung von Schnittstellen im Drittanbietersystem; (v) die Verwaltung des Kontos, insbesondere die Erstellung von Benutzern und Rollen sowie die Zuweisung von Zugriffen auf das Konto.

7. Der Kunde ist verpflichtet, ESG-X unverzüglich in Textform über auftretende Störungen des Dienstes (Mängel der Dienste, mangelnde Verfügbarkeit) zu informieren und nachvollziehbare Informationen über auftretende Störungen bereitzustellen. Der Kunde wird ESG-X in angemessenem Umfang bei der Identifikation und Behebung von Fehlern bei Leistungsproblemen unterstützen. ESG-X ist berechtigt, dem Kunden vorübergehende Fehlervermeidungsoptionen aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der ESG-X-Software zu beheben, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

6. Rechtegewährung

1. ESG-X gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der gebuchten Software, zeitlich beschränkt auf die Laufzeit des Vertrags. Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten für die Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partnerintegrationen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und sie Dritten nicht zur Nutzung zu überlassen. Die Nutzungsrechte des Kunden erstrecken sich auch auf verbundene Unternehmen/ Beteiligungsgesellschaften/ Tochtergesellschaften des Kunden im Sinne von § 271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder den jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.

3. Beide Parteien gewähren der jeweils anderen Partei das Recht ein, das mit dem Logo der jeweils anderen Partei und dem Verweis auf die gemeinsame Zusammenarbeit zu Werbezwecken auf deren offiziellen Website, über die gängigen Social-Media und Media Kanälen zu veröffentlichen.

7. Preise, Zahlungsmethoden & Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie im Vertrag von ESG-X erwähnt. Die dort angegebenen Preise sind jährliche Nettopreise in Euro und beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen gesetzlichen Satz, sofern zutreffend. Die Höhe der jährlichen Gebühr für die Nutzung der Software hängt von der gewählte Version der Software ("B2B Direct", "Channel Partner").

2. Alle Zahlungen sind im Voraus bei Rechnungsstellung fällig.

3. In Ausnahmefällen kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit vierteljährlicher Abrechnung erfolgen vierteljährlich im Voraus.

4. Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Leistungszeitraum am Tag der Kontoaktivierung und endet nach Ablauf eines Jahres. ESG-X aktiviert den Kundenzugang zunächst für ein Jahr gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten und auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erfolgen in der Regel per Banküberweisung jährlich im Voraus. Bei jährlicher Abrechnung erhält der Kunde eine Rechnung für 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail. Die Zahlungsfrist für die Banküberweisung beträgt zwei Wochen ab Rechnungsdatum.

5. Zusätzlich steht dem Kunden bei jährlicher Abrechnung die Zahlung per Lastschrift zur Verfügung. Wenn eine Lastschriftzahlungsmethode ausgewählt wird, verwenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren. ESG-X wird den Kunden mit angemessener Vorankündigung, in der Regel zwei Tage im Voraus, über die Ausführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren informieren. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Tag verkürzt wird.

6. Im Falle einer Rücklastschrift (insbesondere aufgrund mangelnder Deckung des Kontos, aufgrund von Ablauf des Kontos, unberechtigtem Widerspruch des Kontoinhabers oder fehlerhafter Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde ESG-X, die Lastschrift für die jeweilige fällige Zahlungspflicht erneut vorzulegen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten zu tragen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. Erhöht sich der Preis aufgrund einer Änderung der Bestellparameter, stellt ESG-X die Differenz zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Leistungszeitraums entweder sofort oder mit der folgenden Rechnung für den nächsten Leistungszeitraum in Rechnung.

8. Sollte sich bei jährlicher Abrechnung der Preis aufgrund einer Änderung der Bestellparameter erhöhen, stellt ESG-X zusätzlich die Differenz zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung oder dem bereits in Rechnung gestellten Betrag und dem Betrag basierend auf dem geänderten Preis bis zum Ende der jährlichen Laufzeit in Rechnung (tägliche Abrechnung). Sollte sich bei jährlicher Abrechnung der Preis aufgrund einer Änderung der Bestellparameter verringern, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der bereits geleisteten Vorauszahlung.

9. Im Falle des Verzugs des Kunden ist ESG-X, sofern die Zahlung auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit nicht erfolgt ist, berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich zu sperren. ESG-X wird den Kunden über diese Sperrung vorab unter Setzung einer weiteren Frist von einer Kalenderwoche informieren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Lizenzgebühr zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu zahlen. Ein Schaden, der dem Kunden durch die Sperrung aus diesem Grund entsteht, kann gegenüber ESG-X nicht geltend gemacht werden. ESG-X hat ferner kein Recht, den Zugang zur Software zu sperren. Im Übrigen gelten im Falle des Verzuges die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder andere einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

8. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit & Kündigung

1. Die Vertragslaufzeit beginnt, sobald der Kunde seine Zugangsdaten erhalten hat.

2. Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software unterliegen einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Kunde nicht vor Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums kündigt.

3. Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit mehrjähriger Abrechnung unterliegen einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums kündigt. Für die Verlängerung von Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit mehrjähriger Abrechnung stellt ESG-X dem Kunden spätestens zu Beginn des neuen Verlängerungszeitraums eine neue Jahresrechnung zur Überweisung zur Verfügung.

4. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor dem Ende des Leistungszeitraums.

5. ESG-X hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Leistungszeitraums zu kündigen.

6. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Das Konto des Kunden wird gesperrt, sobald die Kündigung wirksam wird.

9. Haftungsbeschränkung

1. Gesetzliche Haftung bei der Erbringung entgeltlicher Leistungen. Im Falle der Erbringung entgeltlicher Leistungen haftet ESG-X gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für andere Schäden entstehen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und arglistiger Täuschung beruhen. Darüber hinaus haftet ESG-X im Falle von entgeltlichen Verträgen über die Nutzung der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gedeckt sind, wie z.B. im Falle der Übernahme von Garantien, der arglistigen Verschweigung eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien von ESG-X werden nur schriftlich abgegeben und im Zweifelsfall nur als solche angesehen, wenn sie ausdrücklich als "Garantie" bezeichnet werden.

2. Haftungsbeschränkung bei der Erbringung entgeltlicher Leistungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ESG-X nur für Schäden, die durch ESG-X verursacht wurden und die auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von ESG-X auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, ESG-X haftet zwingend gesetzlich.

3. Haftung für unentgeltlich erbrachte Leistungen. Werden Leistungen unentgeltlich erbracht (z.B. innerhalb einer Testphase), haftet ESG-X nur für Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, für die ESG-X uneingeschränkt haftet.

4. Ansprüche gegen Dritte. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Organe, Mitarbeitende, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer von ESG-X.

5. Haftung für Schäden beim Kunden des Lizenznehmers. Sollten im Rahmen der Lizenzmodelle "Lizenz zur Eigenverwendung" oder "White-Label-Lösung" beim Kunden des Lizenznehmers Schäden auftreten, haftet der Lizenznehmer und nicht der Anbieter.

10. Datenschutz, Vertraulichkeit & IP

1. ESG-X erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen diesbezüglich eine Vereinbarung ab, soweit dies durch die jeweils geltenden Vorschriften erforderlich ist.

2. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte weiterzugeben. Dies gilt für Kunden mit Verträgen sowohl für die kostenlose als auch für die kostenpflichtige Nutzung. Alle Informationen, ob schriftlich festgehalten oder mündlich übermittelt, die (i) ihrer Natur nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die der Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung bereits als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens die Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen treffen. Diese Vorsichtsmaßnahmen müssen zumindest ausreichen, um eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeitende, Subunternehmer oder gesetzlichen Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner informieren einander schriftlich im Falle des Missbrauchs vertraulicher Informationen. Ausgenommen von der oben genannten Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor der Übermittlung und ohne bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten übermittelt werden, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden müssen.

3. Keine Partei darf Informationen, Produkte oder Materialien, die von der anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden, außerhalb des Vertragszwecks direkt oder indirekt nutzen oder versuchen, diese für sich selbst herzustellen oder zu reproduzieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Reverse Engineering". Dies gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder soweit solche Informationen, Produkte oder Materialien bereits frei verfügbar sind.

4. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.

11. Vorbehalte für Änderungen

1. ESG-X hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder um Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Dienste oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Änderungsankündigung folgenden Tag, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. ESG-X verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

2. ESG-X behält sich das Recht vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden unzumutbar. Ist die Überlassung einer geänderten Version der Software oder die Änderung von Funktionalitäten der Software mit einer wesentlichen Änderung der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/oder mit Einschränkungen in der Nutzbarkeit der bisher generierten Daten verbunden, wird ESG-X dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so wird die Änderung Vertragsbestandteil. ESG-X wird den Kunden bei jeder Änderungsmitteilung auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Ablaufs im Falle der Nichtausübung des Widerspruchsrechts hinweisen.

3. ESG-X behält sich ferner vor, die Software zu ändern oder andere Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die von ESG-X angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit ESG-X dadurch einer an ESG-X gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken in der Software zu beseitigen; (iv) weil sich die Leistungen oder Vertragsbedingungen von Drittanbietern (z.B. bei Integrationen oder Unterauftragnehmern) geändert haben; (v) wenn dies für den Kunden überwiegend vorteilhaft ist. ESG-X behält sich insbesondere das Recht vor, die Bereitstellung von Zusatzfunktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder zu beenden, wenn die technischen Partner der Zusatzfunktionalitäten oder die Anbieter der Drittsysteme ihre Leistungen oder Leistungsbedingungen erheblich einschränken oder ändern und ESG-X deshalb die weitere Bereitstellung nicht mehr zugemutet werden kann, z.B. weil der zusätzliche Aufwand für ESG-X unverhältnismäßig hoch ist. In diesem Fall erhält der Kunde bei jährlicher Abrechnung eine angemessene anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Entgelte, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert abgerechnet wurde.

4. ESG-X ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen jährlich um einen angemessenen Betrag zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen anzupassen. ESG-X wird dem Kunden diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform mitteilen. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15% des bisherigen Preises, kann der Kunde dieser Preiserhöhung innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widersprechen. Eine Änderung des Preises aufgrund einer Änderung des Leistungsumfangs oder der Anzahl der zu betreuenden Mitarbeitenden gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 11.4.

5. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 11 form- und fristgerecht, so wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. ESG-X behält sich in diesem Fall das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

6. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Textform selbst.

12. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf das zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen ESG-X und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ESG-X.

Stand: Mai 2025